Weitere Entscheidung unten: KG, 06.02.1991

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 30.01.1991 - 2 W 1/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4426
OLG Oldenburg, 30.01.1991 - 2 W 1/91 (https://dejure.org/1991,4426)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.01.1991 - 2 W 1/91 (https://dejure.org/1991,4426)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Januar 1991 - 2 W 1/91 (https://dejure.org/1991,4426)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    765a ; ZPO; § 885 ZPO
    Notwendigkeit eines Titels gegen sämtliche Besitzer einer Wohnung für eine Räumungsvollstreckung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit eines Titels gegen sämtliche Besitzer einer Wohnung für eine Räumungsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535
    Räumungsvollstreckung gegen Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 968
  • ZMR 1991, 268
  • ZMR 1991, 268 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 30.01.1991 - 2 W 1/91
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das angewendete Mittel ungeeignet ist, den begehrten Erfolg herbeizuführen (BVerfG, NJW 1983, 559).
  • AG Osnabrück, 11.10.1996 - 44 C 345/96

    Voraussetzung der Passivlegitimation für die Zulässigkeit einer Klage; Vornahme

    Es kann nämlich allenfalls bei Eheleuten Vertretung angenommen werden, wenn im Vertrag beide Ehegatten genannt werden und nur einer unterschrieben hat (Palandt-Putzo § 535 Rn. 6; OLG Oldenburg MDR 1991, 968 [OLG Oldenburg 30.01.1991 - 2 W 1/91] ; OLG Düsseldorf WuM 1989, 362 [OLG Düsseldorf 29.05.1989 - 3 W 239/89] ; OLG Schleswig NJW 1993, 274).
  • OLG Oldenburg, 03.02.1994 - 2 W 100/93

    Angemietete Ehewohnung; Eheleute; Gemeinsame Ausübung der Herrschaftsgewalt;

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Räumungsurteil ist vom Rechtspfleger zu Recht auf Antrag des Schuldners eingestellt worden, weil dem Gläubiger das Rechtsschutzbedürfnis für die beabsichtigte Räumungsvollstreckung fehlt (OLG Oldenburg, JurBüro 91, 1276 = MDR 91, 968); denn das vom Gläubiger angewendete Mittel ist ungeeignet, den begehrten Räumungserfolg herbeizuführen (BVerfG, NJW 1983, 559):.
  • LG Berlin, 08.10.2001 - 62 S 210/01

    Ehegatte als Stellvertreter für den Abschluss eines gemeinschaftlichen

    Zwar kann im Zweifel davon ausgegangen werden, daß beide Ehegatten Mieter geworden sind, wenn im Vertragsrubrum beide aufgeführt sind und nur einer unterzeichnet (OLG Oldenburg MDR 1991, 968 [OLG Oldenburg 30.01.1991 - 2 W 1/91] = ZMR 1991, 268; OLG Düsseldorf WumM 1989, 362).
  • LG Heilbronn, 09.02.2004 - 1 T 35/04

    Räumung von Wohnraum; Räumungstitel gegen jeden Mitbesitzer einer Wohnung;

    Mangels Rechtsschutzbedürfnis des Gläubigers ist dann aber auch die Zwangsräumung gegen den Schuldner Ziff. 1 unzulässig, da die Räumung durch einzelne Mitbesitzer nicht zum begehrten Ziel des Gläubigers, nämlich der kompletten Räumung der betreffenden Wohnungen führen würde (vgl. OLG Oldenburg, MDR 1991, 968, 969) [OLG Oldenburg 30.01.1991 - 2 W 1/91] .
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Rechtsprechung
   KG, 06.02.1991 - 24 U 5167/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2450
KG, 06.02.1991 - 24 U 5167/90 (https://dejure.org/1991,2450)
KG, Entscheidung vom 06.02.1991 - 24 U 5167/90 (https://dejure.org/1991,2450)
KG, Entscheidung vom 06. Februar 1991 - 24 U 5167/90 (https://dejure.org/1991,2450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründung von Verbindlichkeiten durch Eigentümerbeschluss; Haftung der Eigentümer, welche zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Wohnungseigentumsgemeinschaft angehörten.; Sofortige Fälligkeit einer beschlossenen Sonderumlage

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 912
  • MDR 1991, 968
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

    Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an

    Der Senat hat es aber in Sonderfällen, insbesondere bei Beschlüssen über eine Sonderumlage, für zulässig erachtet, dass der Eigentümerbeschluss selbst nur den Verteilungsmaßstab festlegt, so dass der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Teilbetrag durch eine einfache Rechenoperation zu ermitteln ist (BayObLG WuM 1997, 61, NZM 1998, 337; so auch KG NJW-RR 1991, 912, WuM 2002, 565).
  • BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 143/91

    Gültigkeit eines Eigentümerbeschlusses über eine Sonderumlage ohne Angabe eines

    Der Gesamtbetrag ist nach dem in der Gemeinschaft allgemein anzuwendenden Schlüssel, im Zweifel also nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile, aufzuteilen, und es reicht aus, wenn der Verwalter diese Aufteilung in den Zahlungsaufforderungen in nachvollziehbarer Weise vornimmt (vgl. auch KG NJW-RR 1991, 912 ).
  • AG Bremen-Blumenthal, 04.10.2013 - 44 C 2012/13

    Keine reine Renditeerzielung beabsichtigt: WEG kann Grundstückseigentum erwerben!

    Zutreffend ist zwar, dass eine beschlossene Sonderumlage betragsmäßig bestimmt (BayObLG, NJOZ 2004, 2635, 2636) oder zumindest durch einfache Rechenvorgänge hinreichend bestimmbar (KG, NJW-RR 1991, 912; Merle in: Bärmann, WEG, 11. Auflage 2010, § 23 Rn. 51) sein muss.
  • OLG Köln, 27.02.1998 - 16 Wx 30/98

    Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer bei Beschluss der Eigentümer

    Für das Zahlungsverlangen der Antragsteller in Höhe von 1.200,00 DM gem. der Zahlungsaufforderung des Verwalters vom 27.03.1996 (Bl. 7 d. GA), das diese auf eine Sonderumlage stützen wollen, bedürfte es - soll es berechtigt sein - ausdrücklich eines Eigentümerbeschlusses, der eine solche Sonderumlage festsetzt (vgl. BayObLG, WuM 92, 329; KG, NJW-RR 91, 912; Weitnauer-Hauger, WEG, 8. Aufl., § 28, Rz. 18).
  • KG, 21.08.2002 - 24 W 366/01

    fehlende Errechenbarkeit der Sonderumlage; Kostenentscheidung im WEG-Verfahren

    Der Senat hält freilich an seiner Rechtsauffassung fest, dass es für die Fälligstellung einer Sonderumlage ausreicht, wenn sich der geschuldete Betrag ohne weiteres errechnen lässt (Senat NJW-RR 1991, 912; ebenso BayObLG ZMR 1997, 42 = FGPrax 1997, 19 = GE 1997.123; BayObLG NJW-RR 1998, 1386 = ZMR 1998, 445 = NZM 1998, 337 = WuM 1998.306).
  • BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 162/97

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Sonderzahlung oder Sonderumlage

    Diese ist zwar nicht in jedem Fall erforderlich; es genügt, wenn der einzelne Wohnungseigentümer den auf ihn entfallenden Betrag ohne weiteres, etwa anhand des in der Gemeinschaft allgemein geltenden Kostenverteilungsschlüssels, errechnen kann (BayObLG FGPrax 1997, 19 f.; Senatsbeschluß vom 10.10.1996 2Z BR 7/98; KG NJW-RR 1991, 912 ; vgl. auch BayObLG WuM 1992, 209).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.1998 - 11 Wx 20/97

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde; Zulässigkeit der unselbständigen

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  • AG Bonn, 11.07.2003 - 28 II 126/02

    Umlage von Zahlungsausfällen auf die Eigentümergemeinschaft.

    Ob dies erforderlich ist, ist zwar streitig (dafür BGH am angegebenen Ort; Niedenführ/Schulze am angegebenen Ort; Bärmann/Pick/Merle, am angegebenen Ort, § 28 Randziffer 37; anderer Ansicht BayObLG WE 1993, 27; KG NJW-RR 1991, 912 - Zahlungsantrag).
  • LG Lüneburg, 10.10.1994 - 5 T 83/94

    Haftung nach dem Wohnungseigentümergesetz bei Veräußerung von Wohnungseigentum;

    Zwar hat das Kammergericht entschieden, daß bei akutem Reparaturbedarf und nach objektiven Maßstäben bestimmbarer Einzelbeiträge im Zweifel die sofortige Fälligkeit einer konkret beschlossenen Sonderumlage anzunehmen ist (NJW-RR 1991, 912).
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